Beitragsordnung des Bezirkssportbundes Spandau e. V.
in der vom 10. Februar 2004 beschlossenen Fassung
1. Nach § 5 der Satzung werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge und eine Aufnahmegebühr erhoben.
2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
3. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 10,00
4. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Die Mitgliedsbeiträge sind nach der Mitgliederzahl der Mitgliedsvereine gestaffelt:
bis 50 Mitglieder | 60 € |
von 51 bis 100 Mitglieder | 120 € |
von 101 bis 200 Mitglieder | 180 € |
von 201 bis 400 Mitglieder | 240 € |
von 401 bis 800 Mitglieder | 300 € |
von 801 bis 2.000 Mitglieder | 360 € |
von 2.001 bis 4.000 Mitglieder | 420 € |
über 4001 | 480 € |
5. Die Zahlung derMitgliedsbeiträge erfolgt innerhalb der ersten beiden Monate des Geschäftsjahres oder der Mitteilung über die erfolgte Aufnahme auf das Konto:
BSB-Spandau
Berliner Volksbank
BLZ 100 900 00
Konto-Nr.: 206 15 70007
Mitgliedsbeiträge sind eine Bringeschuld!
6. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Jahresbeitrag kann ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
7. Die Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung erstmals am 30. November 1994 und dann am 20. März 2002 beschlossen worden und trat am gleichen Tag in Kraft. Diese Beitragsordnung wurde am 10. Februar 2004 beschlossen und tritt für 2004 sofort in Kraft.